AGB


1. Anwendungsbereich


Diese allgemeinen Vertragsgrundlagen gelten für das Verhältnis zwischen der Carina Konradi Textmanufaktur (nachfolgend “Texter“ genannt) und dem Auftraggeber. Der Texter erstellt Schriftstücke, die sich nach den Vorgaben des Auftraggebers richten, und vom Auftraggeber veröffentlicht werden sollen. 

2. Urheberrecht und Nutzungsrecht


  • (2.1) Alle Schriftstücke des Texters unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Urheberrechte verbleiben daher beim Texter. 
  • (2.2) Die Nutzungsrechte an den vom Texter erstellten Texten werden nach individueller Vereinbarung eingeräumt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird das mehrfache Nutzungsrecht eingeräumt. 
  • (2.3) Eine Weitergabe der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. 
  • (2.4) Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung.


3. Bearbeitungsrecht und Urheber-Benennung


  • (3.1) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber sämtliche Bearbeitungsrechte an den Texten. Der Texter wird die Zustimmung nur aus berechtigten Gründen verweigern. Als berechtigter Grund gilt insbesondere die Entstellung des Textes.
  • (3.2) Der Texter hat das Recht, bei jeder Vervielfältigung oder Verbreitung des Textes als Urheber genannt zu werden. Eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung dieses Rechts auf Namensnennung berechtigt den Texter zum Schadenersatz. 


4. Vergütung 


  • (4.1) Die Anfertigung von Schriftstücken und Texten sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten, die der Texter für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist. 
  • (4.2) Die Vergütung des Texters erfolgt für jeden Auftrag separat. Grundlage kann die jeweils aktuelle Fassung des Marktmonitors des Texterverbandes e.V. sein.
  • (4.3) Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. 


5. Fälligkeit der Vergütung 


  • (5.1) Die Vergütung ist per Vorkasse zahlbar.
  • (5.2) Sollte in Ausnahmefällen andere Zahlungsmodalitäten vereinbart werden, ist die Vergütung mit Ablieferung des Schriftstückes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Ist eine Ablieferung in mehreren Teilen vereinbart, so ist der jeweilige Teil der Arbeit bei Ablieferung zu vergüten. 
  • (5.3) Übermittelt der Texter dem Auftraggeber einen Entwurf des Textes zur Durchsicht, handelt es sich dabei nicht um die Ablieferung. 
  • (5.4) Der Texter ist berechtigt, bei Auftragserteilung einen Vorschuss von 40 % der Gesamtvergütung zu verlangen. 


6. Auftragsdurchführung


  • (6.1) Im Rahmen des Auftrags ist der Texter in der Gestaltung der Arbeit frei. 
  • (6.2) Eine Überprüfung der Arbeiten auf ihre rechtliche Zulässigkeit ist vom Texter nicht geschuldet. Insbesondere prüft der Texter nicht, ob die Arbeiten als Marke oder auf sonstige Weise schutzrechtsfähig sind und ob die Schutzrechte Dritter oder werberechtliche Bestimmungen durch die Arbeiten verletzt sein könnten. Die Überprüfung der Arbeiten auf ihre sachliche und formale Richtigkeit sowie rechtliche Zulässigkeit obliegt dem Auftraggeber. 
  • (6.3) Eine Produktionsüberwachung durch den Texter erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. 
  • (6.4) Wenn der Texter dem Auftraggeber einen Entwurf überreicht und dieser hieran etwaige Änderungswünsche hat, so sind diese nur zu berücksichtigen, wenn diese innerhalb von einer Woche ab Zugang des Entwurfs in Textform mitgeteilt werden. 


7. Belegexemplare und Eigenwerbung 


Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Texter 5 einwandfreie Belege unentgeltlich. Der Texter ist berechtigt, diese Belege sowie Vervielfältigungen davon zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Dies umfasst auch Werbung auf der Homepage des Texters. 

8. Sonderleistungen, Neben- & Reisekosten 


  • (8.1) Sonderleistungen, wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und sonstigen Schriftstücken, werden nach dem Zeitaufwand gesondert berechnet, soweit nicht etwas Anderes vereinbart ist. Auch hier kann der Marktmonitor des Texterverbandes e.V. als Orientierungsgrundlage dienen.
  • (8.2) Der Texter ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen in Absprache und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Texter auf Verlangen eine entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen. 
  • (8.3) Kosten oder Spesen, insbesondere für Reisen, die dem Texter im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten. 


9. Schlussbestimmungen 


  • (9.1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Kollisionsnormen. 
  • (9.2) Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit dieses Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien unverzüglich eine angemessene Regelung treffen, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien ursprünglich gewollt hatten. 
     


Stand: 2. Januar 2023